Q1530343

Déléguée De L'égalité Des Chances Individu Liste

Eine gewählte oder bestellte Gleichstellungsbeauftragte (auch Beauftragte für Chancengleichheit) ist eine Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen, Männern und Diversen befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. Als Diversitätsbeauftragte trägt sie teilweise auch generell zur Vielfalt in der Organisation bei.

In der deutschen Bundesverwaltung ist diese Funktion gemäß § 19 Bundesgleichstellungsgesetz auf Frauen beschränkt (in solchen Fällen teils auch explizit als Frauenbeauftragte oder Frauenvertreterin bezeichnet). Entsprechende Regelungen finden sich auch in den jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen in Verwaltungsvorschriften und in manchen kommunalen Verfassungen.

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